Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
In den Großstädten und Touristenzentren sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Es besteht die Gefahr von Auto-, Trick- und Taschendiebstählen.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der ungarischen Zoll- und Finanzwache abrufbar.
Für die Ausfuhr bestimmter Güter bestehen Einschränkungen oder werden besondere Genehmigungen benötigt. Dies ist z.B. bei Kulturgütern (Objekte älter als 50 Jahre), Waffen und Haustieren der Fall.
Die Ärzte sind gut ausgebildet, erreichen jedoch den nicht den österreichischen technischen Standard. Medikamente sind ausreichend vorhanden, Arzneimittel auch auf ausländische Rezepte erhältlich.
Informationen in ungarischer Sprache zur Wasserqualität ungarischer Gewässer finden Sie hier.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, das jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt zur medizinischen Betreuung in Notfällen herangezogen werden kann. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen und Busverbindungen. In Budapest Taxis, Metro, Trolleybusse, Straßenbahnen und Autobusse.
Parkstrafen können auch von international tätigen Inkassobüros eingemahnt werden.
Es gelten 0,0 Promille.
Für die Benützung der Autobahnen ist eine Mautgebühr zu entrichten, die online, am Grenzübergang und an größeren Autobahntankstellen bezahlt werden kann.
Bei Autofahrten wird die Mitnahme der grünen Versicherungskarte angeraten. Das Lenken eines Fahrzeugs ohne Führerschein ist mit einer von der ungarischen Polizei ausgestellten polizeilichen Verlustbestätigung bis zu 30 Tagen erlaubt.
Die für die Begutachtungsplakette geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in Ungarn nicht akzeptiert! Es wird daher von Fahrten nach Ungarn mit abgelaufenem "Pickerl" grundsätzlich abgeraten.
Werden Verkehrsstrafen nicht sofort entrichtet, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern. Der Lenker erhält dann eine schriftliche Mitteilung über das Verfahren.
Gebührenfreie Notrufnummern:
Allgemeine Notrufnummer: 112
Ambulanz 104, Feuerwehr 105, Polizei 107
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Klima:
Gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern und von russischer Kaltluft geprägten Wintern, dem Osten Österreichs vergleichbar.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Für Besucher wurde die Touristeninformation Tourinform eingerichtet.
Homosexuelle Handlungen sind illegal. Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Stand: 05.11.2018 (Unverändert gültig seit: 30.10.2018) Quelle: www.bmeia.gv.at
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