Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommen vor allem in den Touristenzentren vor. Auf Parkplätzen und bei Tankstellen im Autobahnbereich besteht erhöhte Diebstahlgefahr.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Gängige Kreditkarten und Reiseschecks werden akzeptiert. Eine Geldbehebung ist bei den meisten Bankomaten möglich.
Bei Kunstgegenständen mit Museumswert kann eine Bewilligung der zuständigen Organe auch für die Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). In Notfällen können nur öffentliche Gesundheitseinrichtungen beansprucht werden.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Netz an Eisenbahnen und Busverbindungen. Lokale öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen) sowie Taxis.
Bei Auto- und Motorradfahrten ist die grüne Versicherungskarte mitzuführen. Licht am Tag ist während der Fahrt ganzjährig vorgeschrieben. Es gelten 0,0 Promille.
Auf Autobahnen besteht Mautpflicht bereits ab der Grenze. Die elektronischen Vignetten können bei EZNAMKA, an fast allen Tankstellen sowie an Selbstbedienungsautomaten an den Grenzen erworben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, der KfZ-Zulassung oder der österreichischen Kenntafeln wird von den Polizeibehörden eine Bestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl ausgestellt. Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt jedoch nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
Fahrradfahrer haben außerhalb des Ortsgebietes einen Fahrradhelm zu verwenden. Für Kinder unter 15 Jahre gilt generelle Helmpflicht – auch im Ortsgebiet. Für Radfahrer gilt eine Alkoholtoleranz von 0,5 Promille. Die Promillegrenze gilt für Fahrten in Städten und auf gekennzeichneten Radwegen.
Fußgänger außerhalb des Ortsgebietes müssen bei Dunkelheit mit reflektierenden Rückstrahlstreifen ausgestattet sein.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Notrufnummern in der Slowakei:
Polizei 158, Feuerwehr 150, Rettung 155
Klima
Kontinentales Klima, kein Unterschied zu Österreich.
Das Fotografieren von strategisch wichtigen Einrichtungen (vor allem militärische Einrichtungen bzw. Atomkraftwerke) ist verboten.
In der Altstadt von Bratislava darf an öffentlichen Plätzen kein Alkohol getrunken werden (Ausnahme gelten beispielsweise für Weihnachtsmärkte).
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Stand: 05.11.2018 (Unverändert gültig seit: 24.10.2018) Quelle: www.bmeia.gv.at
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