Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr wurden die Sicherheitsmaßnahmen insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen wesentlich verstärkt.
Wegen der Gefahr von Taschendiebstählen sollten keine Wertsachen oder große Mengen Bargeld mitgeführt werden. Von Reisedokumenten sollten Kopien angefertigt und mitgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen innerhalb der EU erhalten Sie auf der Homepage der Europäischen Union.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel in ausreichender Anzahl enthält, ist unbedingt anzuraten! Medikamentenverschreibungen werden weitaus restriktiver gehandhabt als in Österreich!
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Sehr dichtes Eisenbahn- und Autobusnetz. Gut entwickelte lokale Beförderungsmittel. Amsterdam und Rotterdam verfügen über ein U-Bahnnetz. Für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gibt es die OV Chipkaart. Fahrräder können überall gemietet werden, bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden gibt es überwachte Abstellmöglichkeiten. Achtung auf den Fahrradverkehr: Bei Autounfällen mit Fußgängern und Radfahrern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges bis zur Neuausstellung nicht gestattet.
Bei Verlust der österreichischen Kennzeichentafeln darf die Reise mit dem Kraftfahrzeug nicht mit selbst angefertigten Ersatztafeln oder einer Verlustanzeige fortgesetzt bzw. transitiert werden. Auch bei Verlust oder Diebstahl der Zulassung müssen sich die Reisenden zuerst ein Duplikat aus Österreich besorgen um das Kraftfahrzeug weiter lenken zu dürfen.
Klima:
Ozeanisches Klima mit geringen Temperaturunterschieden, die Sommer sind relativ kühl, die Winter mild und schneearm. Eine hohe Luftfeuchtigkeit, ständiger, manchmal stürmischer Wind und häufige abrupte Wetterwechsel prägen die Wetterlage in großen Teilen des Landes.
Drogen sind verboten. Coffeeshops dürfen gegen Nachweis ihrer Identität in Kombination mit der Vorlage eines Meldenachweises (“Uittreksel uit de Gemeentelijke Basis Administratie” GBA) nur an volljährige Personen mit ständigem Wohnsitz in den Niederlanden Drogen verkaufen. Ausländischen Kunden wird der Zutritt verwehrt.
Das Führen von Pfeffersprays ohne entsprechende Waffenerlaubnis ist verboten und wird geahndet.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Stand: 05.11.2018 (Unverändert gültig seit: 02.03.2018) Quelle: www.bmeia.gv.at
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