Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Luxemburg ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Europäischer Standard, doch wird bei schwierigen Krankheits- oder Operationsfällen häufig auf ausländische Institutionen verwiesen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein, der Zulassungsschein und die grüne Versicherungskarte mitzuführen. Für Führerscheinbesitzer gilt in den ersten zwei Jahren eine Obergrenze von 0,2, danach 0,5 Promille, Alkohol im Blut.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann mit einer polizeilichen Verlustanzeige erfahrungsgemäß maximal 3-4 Wochen gefahren werden, wobei es dafür keine explizite gesetzliche Regelung gibt. Je nach Dauer des Aufenthalts wäre daher umgehend ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist mit der zuständigen Zulassungsstelle in Österreich Kontakt auf zunehmen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.
Klima:
Atlantisch-gemäßigtes Klima mit sehr viel Regen und Nebel, die Temperaturunterschiede sind eher gering.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Stand: 05.11.2018 (Unverändert gültig seit: 26.04.2018) Quelle: www.bmeia.gv.at
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