Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro sind auf Verlangen anzuzeigen. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Information über Streiks im Flugverkehr erhalten Sie auf der Seite Streikradar.
Aktuelle Informationen zum Bahnverkehr finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bahn.
In die in zahlreichen Städten eingerichteten Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaub - Umweltplakette einfahren. Die Plakette gilt für alle Umweltzonen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Kraftwagen. Vergehen werden mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Grundsätzlich gilt die 0,5 Promillegrenze. Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße gegen dieses Verbot führen im Regelfall zu einem Bußgeld und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern in der Probezeit verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Notrufnummern im Falle eines Unfalls:
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins, der KFZ-Zulassung oder der amtlichen KFZ-Kennzeichen ist eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei aufzugeben und einen Beleg darüber mitzuführen. Bestätigungen einer österreichischen Vertretungsbehörde werden nicht anerkannt, deutsche Behörden stellen keine Ersatzdokumente aus. Das Fahren ohne Führerschein, KFZ-Zulassung oder KFZ-Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wobei in einigen Bundesländern von einer Ahndung abgesehen wird.
Klima:
Atlantisches bis kontinentales Klima ohne extreme Temperaturschwankungen zwischen den Jahreszeiten.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Stand: 05.11.2018 (Unverändert gültig seit: 01.03.2018) Quelle: www.bmeia.gv.at
Stauffenbergstraße 1
D-10785 Berlin
Tel: +4930269 34 280
Roland Krieger e.K.
Römerstraße 25a
82398 Polling
Telefon: +49 (0)881 - 924 99 08
Fax: +49 (0)881 - 924 75 29
82380 Peißenberg
Hauptstraße 82
Tel.: +49(0)8803 - 498 96 70
Mo-Fr: 9.00 Uhr - 12:00 Uhr