Erhöhtes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2)
Im ganzen Land ist die Terrorwarnstufe 2 (von 4) in Kraft. Aktuelle Informationen und Empfehlungen finden Sie auf der Homepage des Krisenzentrums der belgischen Sicherheitsbehörden. In Belgien kommt es immer wieder zu Antiterroreinsätzen. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals ist bei solchen Einsätzen Folge zu leisten. Über die Abhaltung von Großveranstaltungen wird von Fall zu Fall entschieden. An Orten mit größeren Menschenansammlungen (Konzerte, Großveranstaltungen, Bahnhöfe, Flughäfen, öffentlicher Personennahverkehr Einkaufszentren) wird besondere Wachsamkeit empfohlen.
Vor allem in Brüssel (insbesondere auf den Bahnhöfen und in deren Umgebung, z.B. Gare du Midi - Zuidstation) kommt es vereinzelt zu Diebstählen, Autoeinbrüchen und auch Raubüberfällen.
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit erhöhtem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Barabhebungen mit der Maestro-Karte (Bankomatkarte) sind an den Bankomaten in der Regel problemlos möglich. Die allgemein gängigen Kreditkarten werden ohne Probleme akzeptiert. Vereinzelt wird auch die Maestro-Karte (Bankomatkarte) zur Bezahlung in Geschäften akzeptiert.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Sehr gute öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Es kommt immer wieder zu gewerkschaftlichen Protestmaßnahmen und Streiks (vor allem im Bereich öffentlicher Verkehr). Informationen zur aktuellen Situation gibt es bei der belgischen Bahn, den Brüsseler Verkehrsbetrieben sowie auf der deutschen Seite Streikradar.
Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut. Da die meisten Fahrzeuge auch im Winter nur mit Sommerreifen fahren, besteht bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Glatteis, Matsch) hohes Unfallrisiko. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,5 Promille. Ein Kraftfahrzeug darf ohne Führerschein bzw. Duplikat trotz polizeilicher Anzeige nicht gelenkt werden. Die Ausstellung eines Führerscheinduplikats muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Für die Umweltzonen in Brüssel und Antwerpen müssen Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen registriert werden oder ist allenfalls ein Tagespass vor Einfahrt in die Umweltzone erwerben.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Klima:
Weitgehend atlantisches Klima, oft unbeständig, regnerisch und relativ kühl. Lang andauernde Hitzeperioden sind selten. In den Ardennen aufgrund der Höhenlage etwas raueres Wetter.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Stand: 05.11.2018 (Unverändert gültig seit: 30.10.2018) Quelle: www.bmeia.gv.at
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